Klar geregelt und vorab besprochen: So setzen sich unsere Honorare zusammen.
Wir rechnen nach Zeitaufwand oder mit einer Pauschale ab, je nachdem, was wir mit Ihnen vereinbaren. Laufende Leistungen wie Buchhaltung oder Personalverrechnung lassen sich oft gut pauschalieren. Einmalige Beratungen rechnen wir in der Regel nach Stunden ab. Dafür gelten folgende Stundensätze:
Wo innerhalb der Spanne der Satz liegt, hängt vom Umfang und von der Komplexität der Aufgabe ab. Für die Arbeitnehmerveranlagung bieten wir außerdem einen Termin zum Pauschalpreis an.
Das hängt von der Leistung ab. Unsere Stundensätze liegen je nach Bereich zwischen 80 und 250 € netto, von der Buchhaltung bis zur steuerlichen Beratung in komplexen Fragen. Für laufende Leistungen vereinbaren wir auf Wunsch eine Pauschale.
Eine Pauschale passt gut für Leistungen, die regelmäßig und in ähnlichem Umfang anfallen, etwa die monatliche Buchhaltung oder Personalverrechnung. Sie wissen dann jeden Monat, womit Sie rechnen können. Für einmalige oder schwer planbare Aufgaben ist die Abrechnung nach Zeitaufwand meist fairer.
Bevor wir mit der Arbeit beginnen. Nach einem ersten Gespräch erhalten Sie ein Angebot, abgestimmt auf Ihre Situation und den voraussichtlichen Aufwand.
Ja. Für Unternehmen sind Steuerberatungskosten Betriebsausgaben. Privatpersonen können sie als Sonderausgaben geltend machen, wenn sie an eine befugte Steuerberatung bezahlt werden.
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