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Arbeitnehmerveranlagung

Arbeitnehmerveranlagung

Viele Arbeitnehmer:innen zahlen während des Jahres zu viel Lohnsteuer. Mit der Arbeitnehmerveranlagung holen wir dieses Geld für Sie zurück, auch für vergangene Jahre.

Unsere Klient:innen

Leistungsumfang

Für Angestellte, Arbeiter:innen, Lehrlinge und Pensionist:innen, die sich zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen möchten.

Das Wichtigste zur Arbeitnehmerveranlagung

Wie lange kann ich die Veranlagung nachholen?

Haben Sie noch keinen Antrag gestellt oder hat das Finanzamt automatisch veranlagt, können Sie die Veranlagung bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragen. Liegt bereits ein Bescheid zu Ihrem eigenen Antrag vor, gelten die im Bescheid genannten Fristen für eine Beschwerde.

Ist die Arbeitnehmerveranlagung Pflicht?

Meist ist sie freiwillig. Pflicht ist sie zum Beispiel, wenn Sie mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig hatten oder zusätzliche Einkünfte über einer bestimmten Grenze erzielt haben. Wir prüfen, was für Sie gilt.

Reicht die automatische Veranlagung des Finanzamts?

Sie berücksichtigt nur, was dem Finanzamt bereits bekannt ist. Berufliche Ausgaben, die Pendlerpauschale oder Krankheitskosten müssen Sie selbst geltend machen. Ein eigener Antrag ist auch danach noch möglich.

Welche Belege brauche ich?

Belege für alles, was Sie absetzen möchten, etwa Rechnungen für Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Mitschicken müssen Sie sie nicht, aufbewahren aber schon, weil das Finanzamt sie anfordern kann. Den Lohnzettel übermittelt Ihr Arbeitgeber direkt.

Was kostet ein Termin zur Arbeitnehmerveranlagung?

Sie können einen Termin zum Pauschalpreis buchen: 150 € für die erste Stunde und 150 € für jede weitere angefangene Stunde. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren FinanzOnline-Zugang und alle Unterlagen zum Termin mitbringen.

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