Viele Arbeitnehmer:innen zahlen während des Jahres zu viel Lohnsteuer. Mit der Arbeitnehmerveranlagung holen wir dieses Geld für Sie zurück, auch für vergangene Jahre.
Für Angestellte, Arbeiter:innen, Lehrlinge und Pensionist:innen, die sich zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen möchten.
Haben Sie noch keinen Antrag gestellt oder hat das Finanzamt automatisch veranlagt, können Sie die Veranlagung bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragen. Liegt bereits ein Bescheid zu Ihrem eigenen Antrag vor, gelten die im Bescheid genannten Fristen für eine Beschwerde.
Meist ist sie freiwillig. Pflicht ist sie zum Beispiel, wenn Sie mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig hatten oder zusätzliche Einkünfte über einer bestimmten Grenze erzielt haben. Wir prüfen, was für Sie gilt.
Sie berücksichtigt nur, was dem Finanzamt bereits bekannt ist. Berufliche Ausgaben, die Pendlerpauschale oder Krankheitskosten müssen Sie selbst geltend machen. Ein eigener Antrag ist auch danach noch möglich.
Belege für alles, was Sie absetzen möchten, etwa Rechnungen für Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Mitschicken müssen Sie sie nicht, aufbewahren aber schon, weil das Finanzamt sie anfordern kann. Den Lohnzettel übermittelt Ihr Arbeitgeber direkt.
Sie können einen Termin zum Pauschalpreis buchen: 150 € für die erste Stunde und 150 € für jede weitere angefangene Stunde. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren FinanzOnline-Zugang und alle Unterlagen zum Termin mitbringen.
Wählen Sie online einen freien Termin oder rufen Sie uns an.