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Arbeitgeber

Infos für Arbeitgeber

Das Wichtigste für Arbeitgeber auf einen Blick: von der Anmeldung neuer Mitarbeiter:innen über Urlaub und Arbeitszeit bis zu steuerfreien Zuwendungen.

Was muss ich vor dem ersten Arbeitstag erledigen?

Neue Mitarbeiter:innen müssen vor dem Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet sein. Außerdem brauchen Sie einen Dienstvertrag oder Dienstzettel und die richtige Einstufung im Kollektivvertrag.

Welche Lohnnebenkosten kommen zum Bruttolohn dazu?

Zum Bruttolohn kommen der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, die Kommunalsteuer und der Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse. Auf Wunsch rechnen wir Ihnen vorab aus, was eine Stelle insgesamt kostet.

Bis wann sind die Lohnabgaben zu bezahlen?

Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum 15. des Folgemonats fällig. Wir teilen Ihnen die Beträge jeden Monat rechtzeitig mit.

Was gilt für geringfügig Beschäftigte?

Auch geringfügig Beschäftigte müssen vor Arbeitsantritt angemeldet werden und haben Anspruch auf Urlaub, Sonderzahlungen und Entgeltfortzahlung.

Wie viel Urlaub steht zu und wann verjährt er?

Mitarbeiter:innen haben fünf Wochen Urlaub im Jahr, bei einer Fünftagewoche also 25 Arbeitstage, nach 25 Dienstjahren sechs Wochen. Nicht verbrauchter Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Laut Oberstem Gerichtshof gilt das aber nur, wenn Sie rechtzeitig und nachweislich zum Verbrauch aufgefordert und auf die drohende Verjährung hingewiesen haben. Ein allgemeiner Satz im Dienstvertrag reicht dafür nicht.

Muss ich die Arbeitszeit aufzeichnen?

Ja. Für alle Mitarbeiter:innen sind Beginn und Ende der Arbeitszeit und grundsätzlich auch die Pausen festzuhalten. Bei fix vereinbarten Arbeitszeiten genügt es, Abweichungen zu notieren. Fehlende Aufzeichnungen können bei Kontrollen Strafen nach sich ziehen und machen es schwer, Forderungen nach Überstunden zu widerlegen.

Wie werden Dienstwagen und andere Sachbezüge behandelt?

Vorteile wie ein privat nutzbarer Dienstwagen oder eine Dienstwohnung zählen grundsätzlich zum Entgelt und sind abgabenpflichtig. Für manche Sachbezüge gibt es Befreiungen oder günstige Pauschalen. Wir prüfen, was sich für Ihr Unternehmen eignet.

Welche Zuwendungen an Mitarbeiter:innen sind steuerfrei?

Einige Vorteile können Sie Ihrem Team steuerfrei geben, zum Beispiel:

  • Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeier oder Betriebsausflug bis 365 € pro Jahr
  • Sachgeschenke, etwa zu Weihnachten, bis 186 € pro Jahr
  • Essensgutscheine bis 8 € pro Arbeitstag, Lebensmittelgutscheine bis 2 €
  • Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
  • Zuschuss zur Kinderbetreuung bis 2.000 € pro Jahr
  • Zukunftssicherung, etwa eine Lebens- oder Krankenversicherung, bis 300 € pro Jahr
  • Mitarbeiterrabatte bis 20 %

Für jede Zuwendung gelten eigene Bedingungen, und Prämienregelungen ändern sich fast jedes Jahr. Wir prüfen vorab, was in Ihrem Fall steuer- und beitragsfrei bleibt.

Was ist zu tun, wenn ein Dienstverhältnis endet?

Die Abmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Dazu kommen die Endabrechnung mit offenem Urlaub und anteiligen Sonderzahlungen und auf Wunsch ein Dienstzeugnis.

Anmeldungen, Abrechnungen und Meldungen übernehmen wir für Sie im Rahmen unserer Personalverrechnung.

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