Wir übernehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Unternehmen: pünktlich, volldigital und mit einer festen Ansprechperson in unserer Kanzlei in Graz-Wetzelsdorf.
Für kleine und mittlere Unternehmen mit Angestellten, Arbeiter:innen oder geringfügig Beschäftigten, auch wenn Sie gerade die erste Person einstellen.
Vor dem Arbeitsantritt. Die Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse muss erfolgt sein, bevor jemand zu arbeiten beginnt. Geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, dann erledigen wir das für Sie.
Der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, der Dienstgeberbeitrag, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, die Kommunalsteuer und der Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse. Sie sind gemeinsam mit der Lohnsteuer bis zum 15. des Folgemonats zu bezahlen.
Zum Start die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter:innen, Dienstverträge oder Dienstzettel und die bisherigen Lohnkonten. Danach monatlich nur die Änderungen, zum Beispiel Stunden, Überstunden, Urlaube und Krankenstände.
Ja. Wir übernehmen die Daten Ihrer bisherigen Abrechnung und rechnen ab dem vereinbarten Monat weiter. Für Ihre Mitarbeiter:innen ändert sich dadurch nichts.
Von der Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag über Dienstzettel und Einstufung bis zur Abmeldung am Ende des Dienstverhältnisses: Die wichtigsten Pflichten haben wir unter Infos für Arbeitgeber übersichtlich zusammengefasst.
Weitere Antworten finden Sie in den Infos für Arbeitgeber.
Wählen Sie online einen freien Termin oder rufen Sie uns an.