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Personalverrechnung

Personalverrechnung und Lohnverrechnung in Graz

Wir übernehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Unternehmen: pünktlich, volldigital und mit einer festen Ansprechperson in unserer Kanzlei in Graz-Wetzelsdorf.

Unsere Klient:innen

Leistungsumfang

Für kleine und mittlere Unternehmen mit Angestellten, Arbeiter:innen oder geringfügig Beschäftigten, auch wenn Sie gerade die erste Person einstellen.

Das Wichtigste zur Personalverrechnung

Wann müssen neue Mitarbeiter:innen angemeldet werden?

Vor dem Arbeitsantritt. Die Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse muss erfolgt sein, bevor jemand zu arbeiten beginnt. Geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, dann erledigen wir das für Sie.

Welche Abgaben fallen neben dem Lohn an?

Der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, der Dienstgeberbeitrag, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, die Kommunalsteuer und der Beitrag zur betrieblichen Vorsorgekasse. Sie sind gemeinsam mit der Lohnsteuer bis zum 15. des Folgemonats zu bezahlen.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Zum Start die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter:innen, Dienstverträge oder Dienstzettel und die bisherigen Lohnkonten. Danach monatlich nur die Änderungen, zum Beispiel Stunden, Überstunden, Urlaube und Krankenstände.

Kann ich während des Jahres wechseln?

Ja. Wir übernehmen die Daten Ihrer bisherigen Abrechnung und rechnen ab dem vereinbarten Monat weiter. Für Ihre Mitarbeiter:innen ändert sich dadurch nichts.

Was muss ich als Arbeitgeber noch beachten?

Von der Anmeldung vor dem ersten Arbeitstag über Dienstzettel und Einstufung bis zur Abmeldung am Ende des Dienstverhältnisses: Die wichtigsten Pflichten haben wir unter Infos für Arbeitgeber übersichtlich zusammengefasst.

Weitere Antworten finden Sie in den Infos für Arbeitgeber.

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