Ob Kassen- oder Wahlarztordination, Gruppenpraxis oder freiberufliche Tätigkeit: Wir kümmern uns um Steuern und Abgaben, damit Sie sich auf Ihre Patient:innen und Klient:innen konzentrieren können.
Für niedergelassene Ärzt:innen, angestellte Ärzt:innen mit eigener Ordination, Gruppenpraxen sowie Freiberufler wie Psychotherapeut:innen, Architekt:innen oder Vortragende.
Ärztliche Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Im Gegenzug gibt es für die damit verbundenen Ausgaben keinen Vorsteuerabzug. Andere Leistungen, etwa Gutachten ohne therapeutischen Zweck oder rein ästhetische Behandlungen, können umsatzsteuerpflichtig sein. Wir prüfen, welche Ihrer Leistungen betroffen sind.
Nein. Freiberufler wie Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen oder Architekt:innen ermitteln ihren Gewinn unabhängig vom Umsatz mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Das ist einfacher und günstiger als eine Bilanz.
Der Gewinn aus der Ordination wird gemeinsam mit Ihrem Gehalt in der Einkommensteuererklärung erfasst. Ausgaben wie Ordinationsmiete, Geräte, Fortbildungen oder Fachliteratur senken den Gewinn. Wir planen Vorauszahlungen und Sozialversicherung mit, damit Sie keine Nachzahlung überrascht.
Für viele Freiberufler kommt die Basispauschalierung in Frage: Statt der tatsächlichen Ausgaben wird ein fixer Prozentsatz des Umsatzes abgezogen. Ob sich das rechnet, hängt von Ihren tatsächlichen Kosten ab. Wir vergleichen beide Varianten mit Ihren Zahlen.
Sie sind angestellt und haben keine eigene Ordination? Dann hilft Ihnen unsere Arbeitnehmerveranlagung.
Wählen Sie online einen freien Termin oder rufen Sie uns an.