Holdingkonstruktionen entwickeln und beraten wir gerne, ebenso Überlegungen zu Umgründungen wie Einbringungen oder Spaltungen. Wir zeigen Ihnen, welche Struktur zu Ihren Zielen passt.
Für Unternehmer:innen, die wachsen, mehrere Gesellschaften führen, Partner beteiligen, Vermögen trennen oder die Nachfolge vorbereiten möchten.
Vor allem, wenn Gewinne nicht privat entnommen, sondern wieder investiert werden sollen, wenn mehrere Gesellschaften zusammengehören oder wenn ein Verkauf oder eine Übergabe absehbar ist. Ausschüttungen der Tochter an die Holding sind in der Regel steuerfrei. Ob sich der zusätzliche Aufwand rechnet, klären wir im Einzelfall.
Ja. Sind die Voraussetzungen des Umgründungssteuergesetzes erfüllt, ist das ohne Aufdeckung stiller Reserven möglich. Entscheidend sind der richtige Stichtag und die Einhaltung der Fristen.
Gewinne und Verluste von Gesellschaften einer Gruppe können miteinander verrechnet werden. Voraussetzung ist vor allem eine Beteiligung von mehr als der Hälfte. Wir prüfen, ob sie für Ihre Struktur sinnvoll ist.
Der Umgründungsstichtag kann bis zu neun Monate vor der Anmeldung zum Firmenbuch liegen. Planen Sie trotzdem ausreichend Vorlauf ein, weil Bilanzen, Verträge und Eintragungen aufeinander abgestimmt werden müssen.
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