Wir betreuen sowohl kleine Vermietungen als auch Immobiliengesellschaften in allen steuerlichen Fragen: vom Kauf über die laufende Vermietung bis zum Verkauf.
Für private Vermieter:innen mit einer oder mehreren Wohnungen, für Bauträger und Projektentwickler sowie für Immobiliengesellschaften. Das Immobiliensteuerrecht ist ein Schwerpunkt von Mag. Christof Schneider.
Ja. Mieteinnahmen zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und gehören in die Einkommensteuererklärung. Versteuert wird der Überschuss nach Abzug der Ausgaben.
Unter anderem die Abschreibung des Gebäudes, Kreditzinsen, Instandhaltung und Instandsetzung, Betriebskosten, die Sie selbst tragen, sowie Verwaltungs- und Beratungskosten.
Die Vermietung von Wohnungen ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, für kleine Umsätze gibt es eine Befreiung. Ob sich die Umsatzsteuer für Sie lohnt, hängt vor allem von Ihren Investitionen ab, weil Sie sich mit ihr die Vorsteuer zurückholen können.
In der Regel Immobilienertragsteuer auf den Gewinn. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für den Hauptwohnsitz. Wir berechnen die Steuer vor dem Verkauf, damit Sie den Erlös richtig einschätzen können.
Das hängt von der Zahl der Objekte, Ihren Plänen und der Finanzierung ab. Eine Gesellschaft kann bei mehreren Objekten oder bei Weiterverkauf Vorteile bringen, verursacht aber laufenden Aufwand. Wir rechnen beide Varianten mit Ihnen durch.
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