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Jahresabschluss und Steuererklärung

Jahresabschluss und Steuererklärung

Ob Unternehmen, Selbstständige oder Vermieter:innen: Wir kümmern uns um Abschluss und Steuererklärungen und zeigen Ihnen, was die Zahlen für Ihr nächstes Jahr bedeuten.

Unsere Klient:innen

Leistungsumfang

Wir betreuen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und kleine und mittlere GmbHs, vom jungen Betrieb bis zum etablierten Unternehmen. Abschluss und Steuererklärungen kommen bei uns aus einer Hand.

Das Wichtigste zu Jahresabschluss und Steuererklärung

Welche Fristen gelten?

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch offenlegen. Für die Steuererklärungen gelten mit steuerlicher Vertretung längere Fristen als ohne. Wir planen beides mit Ihnen so, dass keine Frist knapp wird.

Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Eine GmbH bilanziert immer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen bis zu einer gesetzlichen Umsatzgrenze eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen, die einfacher und günstiger ist. Wächst Ihr Unternehmen über diese Grenze, kümmern wir uns um den Umstieg.

Wann lohnt sich eine Pauschalierung?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Buchführungspflicht können ihre Betriebsausgaben pauschal ansetzen, statt jede Ausgabe einzeln nachzuweisen. Die Basispauschalierung steht bis zu einer gesetzlichen Umsatzgrenze offen, für kleinere Unternehmen gibt es außerdem die Kleinunternehmerpauschalierung mit einem höheren Pauschalsatz. Die Sozialversicherungsbeiträge sind in beiden Fällen zusätzlich absetzbar. Wer zur Einzelaufstellung zurückwechselt, ist für mehrere Jahre an diese Entscheidung gebunden. Ob sich die Pauschalierung für Sie rechnet, hängt von Ihren tatsächlichen Ausgaben ab. Wir vergleichen beides für Sie.

Welche Steuererklärungen gehören dazu?

Je nach Rechtsform die Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung und in der Regel die Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Wir erstellen sie auf Basis des Abschlusses, reichen sie elektronisch ein und prüfen anschließend die Bescheide.

Wo lässt sich Steuer sparen?

Vor allem beim Gewinnfreibetrag, beim Investitionsfreibetrag und, wenn Sie forschen oder entwickeln, bei der Forschungsprämie. Auch der Zeitpunkt von Investitionen und Anschaffungen wirkt sich aus. Wir prüfen das jedes Jahr vor dem Bilanzstichtag mit Ihnen.

Welche Unterlagen brauchen wir von Ihnen?

Die laufende Buchhaltung, Kontoauszüge zum Stichtag, die Inventur, offene Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Verträge, die im Jahr neu dazugekommen sind. Sie erhalten von uns eine Liste und übermitteln alles digital.

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