Wir sind spezialisiert auf kleine und mittlere GmbHs und setzen uns intensiv mit den Fragen rund um Gesellschafter-Geschäftsführer:innen auseinander.
Für kleine und mittlere GmbHs, oft inhabergeführt, sowie für Geschäftsführer:innen, die an ihrer Gesellschaft beteiligt sind oder eine Beteiligung planen.
Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer, bei einer Ausschüttung kommt Kapitalertragsteuer dazu. Steuerlich interessant wird das meist ab einem höheren Gewinn, vor allem wenn Gewinne im Unternehmen bleiben. Dazu kommt die begrenzte Haftung. Wir rechnen den Vergleich mit Ihren Zahlen.
Das hängt von der Höhe des Gewinns, Ihrer Beteiligung und Ihrer Sozialversicherung ab. Meist ist eine Kombination sinnvoll. Wir berechnen die Varianten mit Ihren Zahlen.
Das richtet sich vor allem nach der Höhe Ihrer Beteiligung und der Gestaltung Ihres Vertrags. Je nachdem sind Sie wie Angestellte oder als Selbstständige versichert. Wir klären die Einstufung, bevor Sie Verträge abschließen.
Wenn die Gesellschaft ihren Gesellschafter:innen Vorteile gewährt, die sie Fremden nicht einräumen würde, etwa ein zinsloses Darlehen oder private Ausgaben über die Firma. Das Finanzamt behandelt solche Vorteile wie eine Ausschüttung. Wir helfen Ihnen, das zu vermeiden.
Sie denken über eine Holding nach? Mehr dazu unter Holding und Umgründung.
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